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Fundsache
Beschreibung
Wer ein Portemonnaie, ein Schlüsselbund oder andere Gegenstände findet, die einen Wert von mehr als 10 Euro besitzen, muss diese im Fundbüro (Bürgerbüro) abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen.
Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält der Eigentümer Nachricht vom Fundbüro. Der Finder, der übrigens auch minderjährig sein kann, kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, wenn der Eigentümer nicht bekannt geworden ist.
Ausnahme: Smartphones, Schlüssel und Datenträger werden nach Ablauf der Frist vernichtet. Schmuckstücke hingegen wie Ringe, Ketten etc. werden besonders betrachtet und unterliegen nicht der Frist. Der/Die Besitzer/in sollte diese gut beschreiben und nachweisen können, dass es sich tatsächlich um Eigentum handelt.
Wird der Eigentümer bekannt, so steht dem Finder die Zahlung eines Finderlohns durch den Eigentümer in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von mehr als 500 Euro zu (BGB § 971 Abs. 1). Für die Fundanzeige fallen keine Gebühren oder sonstige Kosten an.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten kann der Besitzanspruch des Finders geltend gemacht werden, wenn der Besitzer sich bis dahin nicht gemeldet hat. Die Abholung der Gegenstände darf nur persönlich mit Ausweisdokument oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Falls Sie etwas verloren haben, erkundigen Sie sich bitte im Bürgerbüro, ob der vermisste Gegenstand abgegeben wurde.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bürgerberatung können Fundsachen auch bei der Polizei abgegeben werden.
Die Deutsche Bahn AG hat für Gegenstände, die in Zügen gefunden wurden, eine zentrale Fundstelle sowie auch „Mobiel“ in Bielefeld (bei gefundenen Gegenständen in den Stadtbussen).
Versteigerung
Aktuell liegt kein Termin für eine Versteigerung vor. Sollte ein Termin bekannt sein, wird dieser 4 Wochen vorher in den örtlichen Tageszeitungen, im Aushang des Rathauses und auf der Internetseite der Stadt Oerlinghausen veröffentlicht.
Ordnungsbehördliche Behandlung von Fundsachen
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen. Die Fundsache wird vom Finder dort zur Verwahrung abgegeben.
Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro.
Der Finder, der übrigens auch minderjährig sein kann, kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, wenn der Eigentümer nicht bekannt geworden ist.
Weitere Fundannahmestellen:
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bürgerberatung können Fundsachen bei der Polizei abgegeben werden.
Die Deutsche Bahn AG hat eine zentrale Fundstelle, für Gegenstände, die in Zügen gefunden wurden.
Deutsche Bahn AG 01805/ 99 05 99
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten kann der Besitzanspruch des Finders geltend gemacht werden, wenn der Besitzer sich bis dahin nicht gemeldet hat.
Für die Abgabe fallen keine Gebühren an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro (3.3.1)
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- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
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- Telefon:
05202 493-0 - Fax:
05202 493-93 - E-Mail:
buergerbuero@oerlinghausen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Heike Holzkamp
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-69
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Frau Lena Bornemann
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-68
-
Frau Kassen
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-12
-
Frau Eweler
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-12