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Bestattungen

Beschreibung

Der Umgang mit dem Tod ist ein schwieriges und emotionales Thema, welchem aus diesem Grund zu Lebzeiten oftmals nur oberflächliche oder keine Beachtung geschenkt wird. Fast jeder Bürger kommt jedoch einmal in die Situation, sich um eine Bestattung eines Angehörigen kümmern zu müssen. Die wenigsten Menschen sind wirklich vorbereitet, wenn ein Sterbefall eintritt.

Den Hinterbliebenen verbleiben nach einem Trauerfall nur wenige Stunden für alle Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Bestattung zu treffen sind. Die seelische Belastung durch die Konfrontation mit der Endgültigkeit des Todes ist in diesen Stunden immens.

Neben den mit dem Bestattungsinstitut zu regelnden Dingen (Sarg, Blumenschmuck, Traueranzeigen/Karten, Kaffeetrinken, Behördengänge usw.) ist eine Vielzahl von Festlegungen mit der Friedhofsverwaltung zu treffen:

  • Erd- oder Feuerbestattung
  • ist eine vorhandene Grabstätte nutzbar, Verlängerung möglich
  • welche Grabart
  • Sarg und Urne/Urnen in einer Grabstätte
  • Grabpflege: individuell, pflegefrei oder anonym
  • Auswahl der Grabstätte
  • Trauerfeier am Sarg oder ggf. zur Urnenbeisetzung
  • in der Friedhofskapelle oder an einem anderen Ort
  • mit welchen städtischen Gebühren ist zu rechnen
Die Kürze der Zeit nach Eintritt eines Sterbefalles lässt eine umfassende Auseinandersetzung mit all diesen Fragen nicht mehr zu oder eine Information bei der Friedhofsverwaltung ist in der Regel gar nicht mehr möglich.

Deshalb bietet die Friedhofsverwaltung an, sich frühzeitig und ohne den psychischen Druck eines Todesfalls umfassend beraten zu lassen, um so eine angemessene Bestattungsform für sich oder nahe Angehörige zu finden.
Wenn es keine Angehörigen gibt oder sie sind nicht zu ermitteln, veranlasst das Ordnungsamt der Stadtverwaltung die Bestattung, da es sich dann um eine sogenannte ordnungsbehördliche Bestattung handelt.

Eine Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich.

Leichen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Sie können erd- oder feuerbestattet werden

Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung bestattet werden.

Individuell nach Bestattungsart

Die Gebührensatzung finden Sie im rechten Bereich unter Downloads

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