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Kinderreisepass beantragen

Kurzbeschreibung

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Beschreibung

Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Kinderreisepass erhalten. Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, benötigen Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe (ePass) ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren können auf Wunsch der Eltern auch elektronische Reisepässe ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden allerdings erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen. Der Antrag muss von beiden Elternteilen bzw. Sorgeberechtigten eigenhändig im Bürgerbüro unterschrieben werden.

Bei der Ausstellung von Dokumenten an Kinder ist die Unterschrift durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Dokumentes das 10. Lebensjahr vollendet hat; die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat.

Kinderreisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig sind, können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.

Seit dem 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

Der Kinderreisepass gilt für die Dauer von 12 Monaten, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)

 

Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG)

 

Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)

 

Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)

  • Alter Kinderausweis / Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden)
  • Personalausweis/Reisepass beider Erziehungsberechtigten
  • zusätzlich der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    (Das Formular finden Sie im rechten Bereich unter Downloads.)
  • wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Von der Biometrietauglichkeit kann bei Kindern unter 10 Jahren abgewichen werden, jedoch müssen die Augen geöffnet sein.)
  • Das Kind muss persönlich anwesend sein
  • Angaben über Größe und Augenfarbe
  • Ab 10 Jahren ist eine Unterschrift des Passinhabers erforderlich

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen jedes Landes erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

  • Neuausstellung 13,00 Euro (12 Monate gültig, max. bis zum 12. Lebensjahr)
  • Verlängerung 6,00 Euro (nur möglich wenn der Pass noch gültig ist!)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen