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Schwerbehindertenausweis

Kurzbeschreibung

Sie wollen einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

Dann nutzen Sie das Formular des Kreises Lippe

Beschreibung

Ein schwerbehinderter Mensch ist nach dem Gesetz eine Person mit einer nicht nur vorübergehenden Behinderung von wenigstens 50%. Der Grad der Behinderung (GdB) und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Lippe nach Antragstellung festgestellt und in einem Ausweis festgehalten. Mit ihm sind Vergünstigungen verknüpft.

  • Sie erhalten den Antrag im Bürgerbüro des Rathauses oder über den unten aufgeführten Link zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung oder Behinderung). Den Antrag können Sie zuhause ausfüllen. Soweit es um medizinische Angaben geht, wird jedoch empfohlen, diese in Absprache mit dem Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt zu machen. Der Antrag kann dann im Rathaus (bei Erstantrag bitte Lichtbild beifügen) abgegeben werden oder direkt zum Kreis Lippe gesandt werden.
  • Sie können bei uns im Bürgerbüro Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, können wir für Sie beim Kreis Lippe aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis beantragen. Dafür wird wieder ein neues Lichtbild benötigt.
  • Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die der Kreis Lippe auf Ihrem Ausweis einträgt (z. B. RF, G, H usw.), können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (Nachteilsausgleiche).

 

Genauere Informationen erhalten Sie beim

Kreis Lippe
Schwerbehindertenstelle 
32756 Detmold
Tel.: +49 5231 6277555

Verlängerung des Schwerbehindertenausweises:

  • der bisherige Schwerbehindertenausweis
  • gfs. eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.

 

Neuausstellung, weil keine Verlängerungsfeld mehr frei ist oder von Papier- in Scheckkartenformat gewechselt werden soll

  • der bisherige Schwerbehindertenausweis
  • gfs. eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.
  • biometrisches Lichtbild ( 35 mm x 45 mm) (das Selbstbedienungsterminal in der Bürgerberatung kann dafür nicht genutzt werden, da dieses die Bilder nur online zur Verfügung stellt)

Der Erst- oder Änderungsantrag sowie der Antrag auf Neuausstellung wird an den Kreis Lippe zur Bearbeitung weitergeleitet.

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Zuständige Kontaktpersonen