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Wohngeld beantragen

Beschreibung

Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes
  • als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer
    Eigentumswohnung.

Bewilligungsvoraussetzungen:

Ob auch bei Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld besteht, prüfen wir gerne individuell.
Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern) und vom Gesamteinkommen des Haushalts.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind grundsätzlich
Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II
  • nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch
    (SGB XI bzw. SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
  • (SGB XIII), wenn alle zum Haushalt rechnenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören


Sie benötigen die folgenden Unterlagen (evtl. weitere nach Rücksprache mit der Sachbearbeitung):

  • Wohngeldantrag
  • Mietvertrag, bei Eigentum Darlehensverträge und Grundbesitzabgabenbescheid
  • Mietbescheinigung
  • Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung, Abrechnungen,
  • Rentenbescheid, Bescheid Arbeitslosengeld I, Zins- /Ertragsbescheinigungen usw.)
  • Kontoauszüge der Miete / monatlichen Belastung

 

Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Wohngeld nebenstehend unter „Downloads“.

Ca. 3 Wochen.

Zuständigkeiten nach Buchstaben:

Frau Gür: Wohngeld A-K

Herr Schrader: Wohngeld N-T

Frau Bockwinkel:  Wohngeld U-Z

Gebühren fallen nicht an