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Wohngeld beantragen
Beschreibung
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer
Eigentumswohnung.
Bewilligungsvoraussetzungen:
Ob auch bei Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld besteht, prüfen wir gerne individuell.
Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern) und vom Gesamteinkommen des Haushalts.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind grundsätzlich
Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II
- nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XI bzw. SGB XII) - Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
- (SGB XIII), wenn alle zum Haushalt rechnenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören
Sie benötigen die folgenden Unterlagen (evtl. weitere nach Rücksprache mit der Sachbearbeitung):
- Wohngeldantrag
- Mietvertrag, bei Eigentum Darlehensverträge und Grundbesitzabgabenbescheid
- Mietbescheinigung
- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung, Abrechnungen,
- Rentenbescheid, Bescheid Arbeitslosengeld I, Zins- /Ertragsbescheinigungen usw.)
- Kontoauszüge der Miete / monatlichen Belastung
Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Wohngeld nach einer Erstberatung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Ca. 3 Wochen.
Zuständigkeiten nach Buchstaben:
Frau Gür: Wohngeld A-K
Herr Schrader: Wohngeld N-T
Frau Bockwinkel: Wohngeld U-Z
Gebühren fallen nicht an
Onlinedienstleistung
Downloads
- Antrag Mietzuschuss
- Antrag Lastenzuschuss
- Erklärung Einkünfte und Aufwendungen bei Haus- und Wohnungseigentum
- Wohngeld - EU Bescheinigung
- Vordruck Lastenzuschuss Kapitaldienst
- Verdienstbescheinigung
- Untermietvertrag
- Selbstauskunft Selbständige
- Nachweis Untermietvertrag
- Merkblatt Wohngeld
- Merkblatt Lastenzuschuss
- Fremdmittelbescheinigung
- Bescheinigung Bürger aus nicht EU-Staaten
- Anlage zum Wohngeldantrag mit mehr als 3 Personen im Haushalt
- Datenschutzinformationsblatt zum Wohngeld
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Y. Gür
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-20
- E-Mail:
- y.guer@oerlinghausen.de
-
Frau Romina Bockwinkel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-23
- E-Mail:
- r.bockwinkel@oerlinghausen.de
-
Herr Benjamin Schrader
Sachbearbeiter- Telefon:
- 05202 493-87
- E-Mail:
- b.schrader@oerlinghausen.de