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Hilfe zum Lebensunterhalt
Kurzbeschreibung
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).
Beschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, die mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem SGB II, haben. Leistungsberechtigt sind auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente und unter Umständen Kinder unter 15 Jahren, die bedürftig sind.
Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Die Antragsstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei den zuständigen Sachbearbeiter:innen des Fachbereiches Soziales und Ordnung.
Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- SGB XII, Spielplätze, Asylangelegenheiten (3.1.1)
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- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
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- SGB XII, Wohngeld, Asylangelegenheiten (3.1.2)
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- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau K. Wojakowski
Teamleitung von Familie und Soziales- Telefon:
- 05202 493-412
- E-Mail:
- k.wojakowski@oerlinghausen.de
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Frau Y. Gür
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-414
- E-Mail:
- y.guer@oerlinghausen.de
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Frau Romina Bockwinkel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-413
- E-Mail:
- r.bockwinkel@oerlinghausen.de
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Herr Benjamin Schrader
Sachbearbeiter- Telefon:
- 05202 493-415
- E-Mail:
- b.schrader@oerlinghausen.de