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vorläufiger Personalausweis
Beschreibung
Wenn Ihr bisheriger Personalausweis abgelaufen oder verlorengegangen ist und Sie dringend ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beantragen.
Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig und wird vom Bürgerservice ausgestellt.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, denn der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist von Ihnen im Bürgerservice eigenhändig zu unterschreiben.
- Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
im Format 35 mal 45 mm mit einfarbig, hellem Hintergrund - nicht älter als 2 Jahre! - Ihren bisherigen Personalausweis - hilfsweise den Reisepass, falls der bisherige Personalausweis nicht aufzufinden ist
- Geburts- / Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch
- bei einer Erstausstellung den Kinderreisepass falls vorhanden
- Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten bei einer Antragstellung unter 16 Jahren
Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.
Der vorläufige Personalausweis wird nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Abholung des endgültigen Personalausweises eingezogen. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro (3.3.1)
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- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
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- Telefon:
05202 493-0 - Fax:
05202 493-93 - E-Mail:
buergerbuero@oerlinghausen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Heike Holzkamp
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-69
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Frau Lena Bornemann
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-68
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Frau Kassen
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-12
-
Frau Eweler
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-12