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vorläufiger Personalausweis

Beschreibung

Wenn Ihr bisheriger Personalausweis abgelaufen oder verlorengegangen ist und Sie dringend ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beantragen.

Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig und wird vom Bürgerservice ausgestellt.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, denn der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist von Ihnen im Bürgerservice eigenhändig zu unterschreiben.

  • Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    im Format 35 mal 45 mm mit einfarbig, hellem Hintergrund - nicht älter als 2 Jahre!
  • Ihren bisherigen Personalausweis - hilfsweise den Reisepass, falls der bisherige Personalausweis nicht aufzufinden ist
  • Geburts- / Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch
  • bei einer Erstausstellung den Kinderreisepass falls vorhanden
  • Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten bei einer Antragstellung unter 16 Jahren

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.

Der vorläufige Personalausweis wird nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Abholung des endgültigen Personalausweises eingezogen. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen