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Beflaggungstage

Beschreibung

In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Gehisst werden grundsätzlich die Flaggen des Bundes und des Landes. Daneben ist zu bestimmten Anlässen auch die Europaflagge zu hissen. Die Beflaggung kann landesweit oder nur für eine Region angeordnet werden.

Regelmäßige Beflaggungstage sind:

- der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer 
  des Nationalsozialismus,
- der 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung,
- der Europatag (9. Mai),
- der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
- der Jahrestag des 17. Juni 1953 Volksaufstand in der DDR),
- Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni
- der Jahrestag des 20. Juli 1944,
- der Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung 
  des Landes Nordrhein-Westfalen,
- der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,
- der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent),
- die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, 
  zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).

Detailinformationen finden Sie hier

Zuständige Einrichtungen