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Obdachlosigkeit

Beschreibung

Wenn Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum im Freien oder in Notunterkünften übernachten, gelten sie als obdachlos.

Die Vermeidung und Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die in Oerlinghausen das Ordnungsamt wahrnimmt. Ordnungsbehördliche Maßnahmen werden erst dann angewandt, wenn alle anderen Aktivitäten erfolglos verlaufen sind.

Aufgrund von Mietschulden kann die Vermieterin bzw. der Vermieter das Mietverhältnis kündigen und später eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. In dieser Situation ist das Ordnungsamt die richtige Ansprechstelle für die Räumungsschuldner, um gemeinsam Lösungen zu finden.

Neben umfassender Beratung bietet das Ordnungsamt in dem Zusammenhang je nach Einzelfall Vermittlungshilfen, zum Beispiel mit den Vermietern, dem Jobcenter, oder ggf. die Versorgung mit Wohnraum in der eigenen Unterkunft an. Außerdem hilft das Ordnungsamt bei der Vermittlung weitergehender Hilfen durch freie Träger.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Ausweispapiere
  • Nachweis über das derzeitige Einkommen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen