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Ruhender Verkehr

Beschreibung

Durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf unseren Straßen wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert. Insbesondere dienen die Kontrollen einerseits dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, z. B. Kinder und ältere Menschen (Gehwegparken). Andererseits sollen alle Verkehrsteilnehmer in bestimmten Bereichen die Möglichkeit haben, für ihren Einkauf einen Parkplatz in Geschäftsnähe zu finden (Parkscheibenpflicht). Einen nachhaltigen Erfolg kann es aber letztlich nur dann geben, wenn bei jedem die Einsicht besteht, die Grundregeln des Straßenverkehrs wieder stärker zu beachten.

  • Haben Sie wegen einer Verwarnungs- oder Bußgeldangelegenheit bereits Post erhalten, können Sie den/die Ansprechpartner/in aus dem Kopfbogen des Anschreibens entnehmen.
  • Haben Sie noch keine Post, aber bereits eine Verwarnung wegen eines Parkverstoßes (ein sogenanntes Knöllchen) erhalten, bitten wir Sie, auf die schriftliche Verwarnung zu warten, da wir vorher leider keine Auskünfte erteilen können.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen