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Stadtplanung / Stadtentwicklung

Beschreibung

Unter Stadtentwicklung versteht man den gesellschaftlichen Prozess der räumlichen, historischen und strukturellen Entwicklung einer Stadt, der in enger Beziehung zu sozialen und kulturellen, ökonomischen und nicht zuletzt politischen Wandlungsprozessen steht. 

Die Stadtentwicklung wird durch die Stadtplanung, insbesondere die Bauleitplanung in bestimmte, geordnete Bahnen gelenkt. Siehe hierzu auch den Menüpunkt Bauleitplanung.

Stadtbild

Erscheinungsbild, Strukturen und Entwicklung unserer Städte beruhen auf Interessen und Handlungen ganz unterschiedlicher Akteure. Bürger, Investoren, Politiker, Planer und viele andere nehmen Einfluss auf die Stadtentwicklung und sie beeinflussen sich auch wiederum gegenseitig. Trotz der vielschichtigen Interessenlagen ist die Stadtentwicklung aber kein regellos verlaufender Prozess, sondern wird durch Institutionen und Verfahren, die sich an gesetzliche Vorgaben halten müssen, gelenkt.

Stadtentwicklung ist das Ergebnis der gegenseitigen Abwägung einer Vielzahl von unterschiedlichen Interessen, meist innerhalb von komplizierten Verhandlungen zwischen zahlreichen Akteuren. Sie ist unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen zu steuern (z. B. gesunde Lebensverhältnisse oder Freiflächenschutz).

Private Projekte brauchen regelmäßig ein hohes Maß an Flexibilität, um geänderten Marktanforderungen gerecht und erfolgreich umgesetzt zu werden. Aufgabe der Kommune ist es hier, den Rahmen vorzugeben, innerhalb dessen sich Entwicklungen vollziehen können und sich ein solcher Abwägungsprozess entfalten kann.

Die wesentlichen Vorgaben zur Steuerung solcher Verfahren macht das Baugesetzbuch (BauGB). Als Bundesgesetz gilt es in allen deutschen Bundesländern.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen