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Untersuchungsberechtigungsschein
Kurzbeschreibung
Vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) ist dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Beschreibung
Der Antrag kann nur noch Online gestellt werden.
Dazu ist die AusweisApp 2 mit der eID erforderlich.
Der Link befindet sich rechts oben unter "Onlinedienstleistungen".
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) braucht die/der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.
Der/Die Jugendliche muss seinen/ihren Hauptwohnsitz in Oerlinghausen haben. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist die erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Die Arztwahl ist frei.
- Personalausweis
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro (3.3.1)
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- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
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- Telefon:
05202 493-0 - Fax:
05202 493-93 - E-Mail:
buergerbuero@oerlinghausen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Lena Bornemann
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-68
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Frau Heike Holzkamp
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-69
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Frau Kassen
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-12
-
Frau Eweler
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-12