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Fundtier

Beschreibung

Fundtiere

Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verlorengegangene Tiere, deren Besitzer meist unbekannt sind. Sie unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB ff 965-984). Die Bestimmungen für Fundsachen sind dabei entsprechend für Tiere anzuwenden.
Der Finder hat den Fund unverzüglichen dem Eigentümer bzw. beim Ordnungsamt anzuzeigen.
 

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