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Fundtier
Beschreibung
Fundtiere
Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verlorengegangene Tiere, deren Besitzer meist unbekannt sind. Sie unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB ff 965-984). Die Bestimmungen für Fundsachen sind dabei entsprechend für Tiere anzuwenden.
Der Finder hat den Fund unverzüglichen dem Eigentümer bzw. beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Der Finder hat den Fund unverzüglichen dem Eigentümer bzw. beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnung und Feuerwehr (3.3.2)
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- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
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- E-Mail:
ordnungsamt@oerlinghausen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Felix Stolzenberger
Sachbearbeiter- Telefon:
- 05202 493-17
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Herr Uwe Raeder
Sachbearbeiter- Telefon:
- 05202 493-27