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Abfallbehälter (An-, Ab, Ummeldung)

Beschreibung

Abfallgefäße

Die Abfallgefäße können pro Grundstück, beziehungsweise pro Eigentumswohnung bestellt werden. Die Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass ausreichend Gefäße für den gesamten Abfall, der auf dem Grundstück anfällt, vorhanden sind.
Pro Grundstück ist mindestens eine Graue Tonne für Restabfall,
eine Grüne Tonne für Bioabfall und eine Tonne mit blauem Deckel für Altpapier vorgesehen.

Beistellsäcke für kurzfristig in größerer Menge anfallenden Restmüll stehen bereits seit Jahren zur Verfügung (Stück 5,50 €). Nun werden auch spezielle Säcke für mehr anfallenden Biomüll angeboten. Die Beistellsäcke für Biomüll bestehen aus Papier, das im Gegensatz zu Kunststofftüten den Aufbereitungsprozess nicht stört und im Vergärungsprozess im Kompostwerk mit abgebaut wird. Die Säcke bestehen aus mehreren Lagen verklebtem Papier und sind stabil genug auch problemlos eine Nacht bei strömendem Regen im Freien zu stehen, ohne durchzuweichen.
Die Beistellsäcke können im Rathaus für 5,50 € erworben werden.


Jedes Grundstück, bzw. jede Eigentumswohnung, erhält zusätzlich zu jeder grauen Reststofftonne eine kostenlose Papiertonne.

Leichtstoffverpackungen werden ab dem 01.01.2021 über die Gelben Tonnen entsprechend des Abfuhrkalenders eingesammelt.
Für die Abfuhr der Gelben Tonne ist die Firma Remondis (0800 / 1 22 32 55 oder Mail gelbetonne-lippe@remondis.de) zuständig. Sie ist auch alleiniger Ansprechpartner bei Fragen und Problemen zur gelben Tonne, wie z.B. Tonnentausch, Entsorgungsgemeinschaft, nicht geleert, falsch befüllt, Gewerbetonne, Tonne verschwunden, defekte Tonne und Sonstiges

Glasbehältnisse werden über Glascontainer entsorgt; die Standorte der Container finden Sie in der Broschüre "Abfall Kompass".
Gewerbebetriebe müssen mindestens ein Abfallgefäß der Stadt Oerlinghausen für Restabfall vorhalten.
Abfallgefäße werden in folgenden Größen sowohl für Graue als auch Grüne Abfälle angeboten: 60, 80, 120 und 240 Liter; Papiertonnen 120 und 240 Liter.

Ein zusätzlicher grüner System-Abfallbehälter in den Größen 120 l und 240 l kann in der Zeit von April – November als Saisontonne genutzt werden. Das Gefäß verbleibt ganzjährig bei dem Gebührenpflichtigen, kann aber nur in der Zeit von April bis November 14-tägig zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Gebühr beträgt dabei 2/3 der jeweiligen Gebühr des Behälters. Zusätzlich zu der jeweiligen Gebühr des Behälters werden für Lieferung und Abholung des Gefäßes je 25,00 Euro pro Gefäß berechnet.

Abfuhrrhythmus

  • Graue Tonne für Restabfall 
    4-wöchentlich oder 2-wöchentlich
  • Grüne Tonne für Bioabfall
    2-wöchentlich 
  • Gelbe Tonne
    4-wöchentlich 
  • Blaue Papiertonne
    4-wöchentlich
  • Papier-Container
    Ab 13.12.21 nicht mehr freitags sondern montags!

Die Abfuhrtermine finden Sie im Abfuhrkalender (im Rathaus erhältlich oder über den Reiter Downloads).
Der unter https://abfall-lippe.de/service/abfuhrkalender-2024/  abrufbare Abfuhrkalender kann in den Kalender des Smartphones importiert werden.

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Grüne Tonne

  • Eine Befreiung von der Grünen Tonne ist auf Antrag möglich, wenn eine ordnungsgemäße Kompostierung auf dem Grundstück nachgewiesen wird.

Entsorgungsgemeinschaften

Entsorgungsgemeinschaften auf einem Grundstück: Die großen Abfallgefäße bieten den Bewohnern eines Grundstücks die Möglichkeit, diese gemeinsam zu nutzen und dadurch erhebliche Kosten einzusparen. Eine Entsorgungsgemeinschaft kann auf Antrag gebildet werden. 

Soll eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei angrenzende Grundstücke gebildet werden, ist hierfür ein Antrag notwendig (unter Downloads zu finden).
Für eine Entsorgungsgemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen ist auch ein Antrag notwendig, da sie ebenso wie Grundstücke einzeln veranlagt werden.

Abfallgebühren

Die Abfallgebühren entnehmen Sie bitte der Abfallgebührensatzung.