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Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Mit einem Wohnberechtigungsschein - WBS - können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Wohnungsgröße und der Höhe Ihres Einkommens ab. Er gilt nur für jeweils ein Bundesland, der 'Oerlinghauser' WBS , ausgestellt durch den Kreis Lippe, gilt also für das Land Nordrhein-Westfalen. Unterschieden wird hierbei zwischen dem "gezielten" Wohnberechtigungsschein, den Sie beantragen, wenn die neue Wohnung im Stadtgebiet Oerlinghausen liegt, und dem "allgemeinen" Wohnberechtigungsschein, der Ihnen den Bezug einer Wohnung innerhalb Nordrhein-Westfalens ermöglicht.
Gezielter Wohnberechtigungsschein
Der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist vom Mieter auszufüllen und zu unterschreiben. Weiterhin ist das Einkommen der vergangenen 12 Monate vor Antragstellung nachzuweisen und in einem entsprechenden Vordruck einzutragen und zu unterschreiben.
Zusätzlich muss der neue Vermieter noch eine Einverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben.
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein:
Der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist vom Mieter auszufüllen und zu unterschreiben. Weiterhin ist das Einkommen der vergangenen 12 Monate vor Antragstellung nachzuweisen und in einem entsprechenden Vordruck einzutragen und zu unterschreiben.
Sämtliche Anträge, erhältlich beim Ordnungsamt der Stadt Oerlinghausen, werden nach Vorprüfung dieser Stelle dem Kreis Lippe – Wohnungsbauförderung - zur abschließenden Entscheidung übersandt.
Bewerbung um eine öffentlich geförderte Wohnung
Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung ist zunächst, dass Sie über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen. Mit diesem Wohnberechtigungsschein haben Sie die grundsätzliche Berechtigung erhalten, eine öffentlich geförderte Wohnung, eine so genannte Sozialwohnung, beziehen zu dürfen.
Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben jedoch nur eingeschränkte Möglichkeiten der Wohnungsvermittlung und Wohnungssuchende sollten bedenken, dass kein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung besteht und letztlich immer der Vermieter beziehungsweise der Eigentümer der Wohnung entscheidet, an wen eine Wohnung vermietet wird.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Anträge, erhältlich beim Ordnungsamt der Stadt Oerlinghausen und
lückenlose Nachweise über das Einkommen der vergangenen 12 Monate vor Antragstellung.
Bitte beachten Sie, dass nur Formular genutzt werden dürfen, die der Kreis Lippe ausgibt!
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
- WBS-Antrag (Wohnberechtigungsschein), alle erforderlichen Wohnungsangaben (Anschrift, Lage der Wohnung im Objekt)
- Einverständniserklärung des Vermieters, diese Wohnung dem Bewerber vermieten zu wollen
- Persönliche Angaben des Wohnungssuchenden mit allen haushaltsangehörigen Personen
- Einkommensverhältnisse des Haushaltes
10,00 € (Auf Antrag: evtl. Erlass)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Lippe
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- Felix-Fechenbach-Str. 5
- 32756 Detmold
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- Telefon:
05231 62-0 - Fax:
05231 63011-1010 - E-Mail:
info@kreis-lippe.de
- Telefon:
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