Suche
Festsetzung von Hausnummern
Beschreibung
Neben dem Straßennamen ist die Hausnummer wichtigster Bestandteil, um den Standort eines Gebäudes zu bezeichnen.
Für ihre Vergabe ist das Vermessungs- und Katasteramt verantwortlich. Dabei werden die meisten Hausnummern bei der Einreichung von Bauanträgen vergeben, bedürfen also keines besonderen Antrages. Alle Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, die ihnen zugeteilten Hausnummern gut sichtbar und lesbar neben der Eingangstür anzubringen. Ist dieser Bereich von der Straße aus nicht erkennbar, so ist eine zusätzliche Hausnummer am Grundstückseingang anzubringen.
Zum schnellen Auffinden einer Liegenschaft sollte man sich folgende Regeln merken:
- Gerade Hausnummern sind rechts
- Ungerade Hausnummern sind links
- Die Blickrichtung ist dabei immer mit dem Rücken zur Stadtmitte
Bei verzweigenden Straßen und/oder abgehenden Stichstraßen ist oftmals eine abweichende Nummerierung notwendig. Innerhalb des Promenadenrings ist die historische fortlaufende Nummerierung beibehalten worden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bauen und Umwelt - Verwaltung (4.1.1)
-
- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Jasmin Saribay
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-56
- E-Mail:
- j.saribay@oerlinghausen.de
-
Frau Desirée Drechshage-Rieke
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-58
- E-Mail:
- d.drechshage-rieke@oerlinghausen.de