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Bebauungspläne / Bauleitplanung

Beschreibung

Bauleitplanung ist das zentrale Werkzeug, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einem Gemeindegebiet zu steuern.
Hauptaufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.

Es wird dabei unterschieden in

  • Vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde. Der FNP regelt die Entwicklung für das gesamte Gebiet einer deutschen Gemeinde gemäß der §§ 5 - 7 BauGB.
  • Verbindliche Bauleitplanung durch die Aufstellung von Bebauungsplänen, für Teilbereiche der Stadt, welche aus dem FNP heraus entwickelt sein sollen gemäß der §§ 8 - 10 BauGB.

Weitere Planungsinstrumente sind Satzungen für den Innenbereich gemäß § 34 (4) BauGB und für den Außenbereich gemäß § 35 (6) BauGB.

Sie finden hinter dem unten aufgeführten Link ein Arbeitsexemplar des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Oerlinghausen. Der FNP wurde von einer analogen Ursprungszeichnung aus dem Jahr 1971 in ein digitales Exemplar überführt. Die Änderungen wurden bei der Digitalisierung berücksichtigt. Anschließend wurden alle seit der Digitalisierung des FNP beschlossenen Änderungen als Randnotiz in diesem Arbeitsplan vermerkt. Übertragungsfehler sind dabei nicht grundsätzlich auszuschließen, weshalb wir darauf hinweisen müssen, dass dieser Arbeitsplan nicht das rechtsverbindliche Original darstellt. Das Original und die jeweiligen Änderungen sind bei der Stadtverwaltung einsehbar.

Häufig nachgefragte Bebauungspläne der Stadt Oerlinghausen können Sie über das Geoportal des Kreises Lippe online abrufen. Nach einer Adress- und Flurstücksuche können Sie über das Informationsfeld den zeichnerischen Teil und die textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne einsehen. Die rechtsverbindlichen Originalexemplare können bei der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Zuständige Einrichtungen