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Wahlhelfer/-in anmelden

Kurzbeschreibung

 

Wahlhelfer sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.

Beschreibung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung organisieren die Bundestagswahl, die Landtagswahl, die Europawahl und die Kommunal-, Bürgermeister-, Kreistags-, Landratswahl im Stadtgebiet von Oerlinghausen. Der zukünftigen Wahltermine finden Sie unter dem folgenden Link: Die nächsten Wahltermine in Deutschland.

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für die Durchführung von Wahlen unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk.
Wenn Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchten, können Sie gerne unser Formular zur Anmeldung / Bewerbung als Wahlhelfende Person nutzen und wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Urnenwahllokale im gesamten Stadtgebiet

• Sie begleiten in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in
  einer der beiden Schichten die Wahlhandlung und
  ermitteln ab 18:00 Uhr gemeinsam das Ergebnis.
• Bis 18:00 Uhr prüfen Sie die Wahlberechtigung, geben
  die Stimmzettel aus, beaufsichtigen die Wahlkabinen
  und stellen somit den ordnungsgemäßen Ablauf der
  Stimmabgabe sicher.
• Ab 18:00 Uhr sortieren, prüfen und zählen Sie die
  Stimmzettel und ermitteln das Wahlergebnis.⁢
⁢• Ihr Team besteht aus 6 Personen.

Briefwahllokale im Rathaus

• Sie bereiten in der Zeit von 15:00 Uhr
   bis 18:00 Uhr die Auszählung vor und
   beginnen ab 18:00 Uhr mit der Ergebnisermittlung.
• Bis 18:00 Uhr zählen und öffnen Sie die eingegangenen
   Wahlbriefe, prüfen die Gültigkeit der darin befindlichen
   Wahlscheine und sammeln die ebenfalls darin
   enthaltenen Stimmzettelumschläge in einer
   separaten Urne.
• Ab 18:00 Uhr öffnen Sie die Stimmzettelumschläge,
   sortieren, prüfen und zählen die Stimmzettel und
   ermitteln das Wahlergebnis.⁢
⁢• Ihr Team besteht aus 6 Personen.

 

§ 11, 12 Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)

Für die Unterstützung am Wahltag wird Ihnen ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gewährt.