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Gewerberegisterauskunft
Kurzbeschreibung
Sie wollen Informationen über einen Gewerbebetrieb oder einen Gewerbetreibenden?
Beschreibung
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister. Die Auskünfte aus dem Gewerberegister entsprechen den Daten, die bis zum Tage der Auskunftserteilung angezeigt wurden.
Nach § 14 Abs. 6 der Gewerbeordnung (GewO) darf der Name, die betriebliche Anschrift sowie die angezeigte Tätigkeit allgemein zugänglich gemacht werden.
Weitere Daten können erteilt werden, wenn der oder die Antragstellende ein rechtliches Interesse an der Auskunft nachweisen kann (zum Beispiel: zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann schriftlich formlos und ggf. unter der Angabe von Gründen gestellt werden. Der Antrag sollte die bekannten Angaben zu dem Gewerbebetrieb (zum Beispiel: Namen der Firma beziehungsweise des Gewerbetreibenden sowie die letzte bekannte Anschrift) enthalten.
Achtung: Das Gewerberegister ist nicht mit dem Gewerbezentralregister zu verwechseln.
- Personalausweis oder Reisepass
- evtl. Vertretungsvollmacht
Etwaige Fragen oder Anmerkungen können Sie über das Kontaktformular auf dieser Seite einreichen.
Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
- die Gebühr beträgt pro Auskunft 15,00 EUR
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnung und Feuerwehr (3.3.2)
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- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
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- E-Mail:
ordnungsamt@oerlinghausen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Uwe Raeder
Sachbearbeiter- Telefon:
- 05202 493-436