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Personalausweis

Kurzbeschreibung

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Beschreibung

Seit dem 1.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis.

Da die Funktionen des Ausweises sehr umfangreich sind, finden Sie hier nur eine kurze Zusammenfassung:
Er hat die Größe einer Scheckkarte. Enthalten ist ein elektronischer Chip, auf dem neben Ihren persönlichen Daten auch Ihr Passfoto und verpflichtend zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Daten können nur von bestimmten Behörden ausgelesen werden.

Der Chip ist aber auch für den Privatgebrauch hilfreich, wenn Sie Geschäfte im Internet tätigen möchten: Wenn die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, können Sie mit einem Lesegerät und der kostenlosen Ausweis-App im Internet nachweisen, wer Sie sind.

Ab dem 16. Geburtstag wird ein Personalausweis mit eingeschalteter Funktion ausgestellt und Sie müssen bei der Aushändigung mitteilen, ob sie eingeschaltet bleiben soll. Diese Entscheidung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

Mit der Produktion des Ausweises wird Ihnen ein Brief zugeschickt. Hier sind eine 5-stellige (vorübergehende) Geheimnummer (PIN), eine 10-stellige Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthalten. Diesen PIN-Brief sollten Sie auf jeden Fall aufbewahren. Wenn Sie die Onlineausweisfunktion (jetzt oder später) nutzen, sind die Nummern und das Kennwort wichtig.
Mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion können Sie bei entsprechenden Anbietern eine qualifizierte elektronische Signatur beantragen. Auf der Homepage der Bundesnetzagentur finden Sie nähere Informationen und eine Liste mit den Signaturanbietern.

Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren geht oder gestohlen wird, sollten Sie den Verlust/Diebstahl bei der Meldebehörde anzeigen. Wichtiger ist es aber, die Online-Ausweisfunktion zu sperren. Unter dem Sperrnotruf 116 116 können Sie dies jederzeit mit Ihren persönlichen Daten und dem Sperrkennwort veranlassen (24 Stunden an allen Wochentagen). Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (kostenpflichtig). Das Wiederfinden/Entsperren können Sie nur persönlich im Bürgerbüro melden.

Wichtiger Hinweis:
Die Beantragung kann nur erfolgen, wenn die antragstellende Person anwesend ist. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist hierbei nicht möglich!
Auch abholen sollten Sie ihn nach Möglichkeit persönlich, da hier die Erklärung zum PIN-Brief und zur Online-Ausweisfunktion abgegeben werden muss. Sie können auf Wunsch auch sofort Ihren 5-stelligen Transport-PIN in Ihrer persönlichen 6-stelligen PIN ändern - dies ist bei Aushändigung kostenlos.
Wenn die Abholung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen soll, muss die hier bereitgestellte Vollmacht verwendet werden-
Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal, unter der oben genannten Hotline und natürlich auch in Ihrem Bürgerbüro. 

Ausweispflicht -  § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)

 

Ausstellung  - § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)

 

Gültigkeitsdauer - § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)

 

vorläufiger Personalausweis - § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • 1 neues biometrisches Passfoto (Bildgröße: 35 mm x 45 mm)
  • Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
  • Falls Ihre Namen später geändert wurden, sollten möglichst auch die Bescheinigungen hierüber vorgelegt werden.
  • Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z.B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).
  • Kinder unter 16 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei der Aushändigung erforderlich.
    (Das Formular finden Sie im rechten Bereich unter Downloads)

ca. 3-4 Wochen

 Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

  •  
  • 22,80 Euro (bis zum 24. Lebensjahr) 6 Jahre gültig
  • 37,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr) 10 Jahre gültig
  • 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen