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Führerschein umtauschen

Kurzbeschreibung

Sie möchten oder müssen Ihren bisherigen Führerschein (rosa, grau oder bereits im Scheckkartenformat) durch den neuen EU-Führerschein ersetzen lassen? Sie benötigen einen neuen Führerschein, weil sich zum Beispiel ihr Name geändert hat oder ihr alter beschädigt ist?

BItte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin über das Terminbuchungsportal!

Beschreibung

Alle ab 19.01.2013 ausgegebenen Führerscheine sind maximal 15 Jahre gültig. Alle vor diesem Stichtag ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Das gilt auch für die bis zu dem Stichtag ausgestellten Kartenführerscheine. Insbesondere bei den „alten“ Dokumenten, also den grauen und rosafarbenen Führerscheinen, wird jedoch ein früherer Umtausch empfohlen. Das gilt besonders dann, wenn Auslandsreisen unternommen oder Mietwagen gebucht werden, weil die „alten“ Dokumente in einigen Ländern nicht akzeptiert werden.

 

Wichtig:

Bei Verlust des Führerschein kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.

Der Umtausch der alten Klasse 2, bzw. die Verlängerung der Klassen C/CE ist nur beim Kreis Lippe möglich!

Nähere Informationen, auch zu weiteren Dienstleistungen im Bereich Führerschein und Fahrgastbeförderung, erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.

  • hren bisherigen Führerschein
  • Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
  • Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft
    (nur für Klasse T)

Papierführerscheinumtausch - Fristen

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
- vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958 Umtausch bis 19.06.2022
- 1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 bis 31.12.1998 Umtausch bis 19.01.2025

Bei Verlust Ihres Führerscheines wenden Sie sich bitte an den

Kreis Lippe
Führerscheinstelle
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Tel.:: +49 5231 62300

  • Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein: 30,40 €
  • Umtausch des Kartenführerscheins bei Namensänderung: 30,40 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen