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Hundehaltung anzeige-/erlaubnispflichtiger Hunde
Kurzbeschreibung
Große und gefährliche Hunde müssen gesondert gemeldet werden.
Beschreibung
Zu unterscheiden ist zwischen
- der Haltungsanzeige für einen großen Hund (A),
- der Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund (B)
- der Haltungserlaubnis für Hunde bestimmter Rassen (C).
A. Haltungsanzeige für einen großen Hund:
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Benötigt werden:
- Anzeigevordruck (Siehe Onlinedienstleistung - Formular “Anzeige der Haltung eines großen Hundes“)
- Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite)
- Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
- Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
B. Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund
Für Hunde folgender Rassen ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich:
American Staffordshire Terrier / Bullterrier / Pittbull Terrier / Staffordshire Bullterrier
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Benötigt werden:
- Antrag (siehe Onlinedienstleistung - Formular “Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder bestimmter Rasse“)
- Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite)
- Führungszeugnis nach Belegart O (Antrag im Bürgerbüro)
- Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen
- Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
- Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung
Weitere Voraussetzungen:
- Volljährigkeit: Halter:in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Leinenführigkeit: Halter:in muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung: Sie müssen nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern
Die Prüfung erfolgt vor Ort durch Mitarbeiter des Fachteams.
C. Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen
Für Hunde folgender Rassen ist eine Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich:
Alano / American Bulldog / Bullmastiff / Dogo Argentino / Fila Brasileiro / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Rottweiler / Tosa Inu
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Benötigt werden:
- Antrag (siehe Onlinedienstleistung - Formular “Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder bestimmter Rasse“)
- Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite)
- Führungszeugnis nach Belegart O (Antrag im Bürgerbüro)
- Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
- Nachweis über die Microchipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochipung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
Weitere Voraussetzungen:
- Volljährigkeit: Halter:in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung: Sie müssen nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern
Die Prüfung erfolgt vor Ort durch Mitarbeiter des Fachteams.
Es entstehen Verwaltungsgebühren zwischen 45 und 120 € für Erlaubnisse nach § 4 LHundG NRW für gefährliche Hunde und für Hunde bestimmter Rassen.
Für die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Abs. 1 LHundG NRW ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.
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Zuständige Einrichtungen
- Ordnung und Feuerwehr (3.3.2)
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- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
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- E-Mail:
ordnungsamt@oerlinghausen.de
- E-Mail:
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