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Ortsrecht der Stadt Oerlinghausen
Beschreibung
Jede Stadt und Gemeinde kann bestimmte Angelegenheiten durch eigene Satzungen regeln. Satzungen sind Gesetze im materiellen, nicht aber im formellen Sinn, denn sie werden nicht von einem Bundes- oder Landesparlament, sondern vom Stadt- bzw. Gemeinderat als Verwaltungsorgan erlassen. In der Rangfolge stehen Satzungen unter den Landesgesetzen.
Eine Übersicht über das Ortsrecht der Stadt Oerlinghausen sowie Links zum Download jeder einzelnen Satzung finden Sie über den Link "Ortsrecht der Stadt Oerlinghausen" auf dieser Seite.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Büro des Rates, Homepage, Versicherungen, Projekte (1.1.1)
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- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Karin Spoden
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 05202 493-49
- E-Mail:
- k.spoden@oerlinghausen.de