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Geburtsbeurkundungen
Kurzbeschreibung
Eine Geburt wird grundätzlich beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes angezeigt.
Da sich in Oerlinghausen kein Krankenhaus befindet, werden hier vergleichsweise wenig Geburten beurkundet. Jedoch erfreuen sich die Hausgeburten immer größerer Beliebtheit, sodass es auch hier vermehrt zu Geburtsanzeigen kommt. Sollte ihr Kind in Oerlinghausen geboren sein, ist die Geburt binnen einer Woche dem Standesamt Oerlinghausen mitzuteilen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweise der Eltern
- Geburtsnachweise der Eltern (Geburtsurkunden oder begl. Abschriftem vom Geburtsregister)
- falls die Eltern verheiratet sind: Eheurkunde
- falls die Eltern nicht verheiratet sind: ggf. Abschrift einer Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung
(falls beide Erklärungen pränatal abgegeben worden sind)
- Geburtsanzeige des Kindes ausgestellt von der Hebamme
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt (3.2)
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- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Nadine Lange
Standesbeamtin- Telefon:
- 05202 493-43
- E-Mail:
- n.lange@oerlinghausen.de
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Herr Matthias Wiese
Teamleitung von Bürgerservice, Ordnung- Telefon:
- 05202 493-39
- E-Mail:
- m.wiese@oerlinghausen.de