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Hundesteuer

Kurzbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinem Haushalt im Bürgerbüro der Stadt Oerlinghausen anzumelden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro.

Bei der Anmeldung wird die Hundesteuermarke ausgehändigt.

Beschreibung

Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen umgehend anmelden. Sobald Sie einen Hund im Stadtgebiet halten, müssen Sie diesen zur Versteuerung anmelden. Dies muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt, Abgabe oder dem Tod des Tieres geschehen. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter:in.

  • Eine Anmeldung ist erforderlich bei der Neuanschaffung eines Hundes oder beim Zuzug mit einem Hund aus einer anderen Stadt oder Gemeinde
  • Eine Abmeldung ist erforderlich beim Ableben des Hundes oder bei der Abgabe des Tieres sowie beim Wegzug des Hundehalters in eine andere Stadt oder Gemeinde. Bitte geben Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurück
  • Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Oerlinghausen umziehen oder Ihren Hund/ Ihre Hunde an einen andere/n Hundehalter:in im Stadtgebiet Oerlinghausen abgeben

 

Die Hundesteuer beträgt jährlich:

  • für 1 Hund: 82,50 €
  • für 2 Hunde: je 110,00 €
  • für 3 Hunde und mehr: je 137,50 €
  • für 1 gefährlichen Hund: 594,00 €
  • für 2 oder mehr gefährliche Hunde: je 742,50 €

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen