Suche
Hund anmelden oder abmelden
Kurzbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinem Haushalt entweder Online (siehe Onlinedienstleistung auf der rechten Seite) oder im Bürgerbüro der Stadt Oerlinghausen anzumelden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro.
Beschreibung
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Ab dem 01.07.2024 werden keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Hunde müssen jedoch weiterhin angemeldet werden. Kontrollen werden anhand einer Abfrage des Halters durchgeführt.
Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an das Fachteam 3.3 Ordnung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice und Ordnung (3.3)
-
- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
-