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Hund anmelden oder abmelden
Kurzbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinem Haushalt im Bürgerbüro der Stadt Oerlinghausen anzumelden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro.
Bei der Anmeldung wird die Hundesteuermarke ausgehändigt.
Beschreibung
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Hundesteuermarke
Hunde müssen nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuermarke tragen. Daran ist offen erkennbar, ob der Hund zur Hundesteuer angemeldet worden ist.
Alle Hundehalter werden aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde anzumelden.
Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an das Fachteam 3.3 Ordnung
Name | Typ | Kosten |
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Ersatz-Hundesteuermarke | $kosten.typ | 5,00 EUR |
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice und Ordnung (3.3)
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- Rathausplatz 1
- 33813 Oerlinghausen
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